Wichtige Informationen Ihres Bezirksschornsteinfegermeisters
für Gebäudeeigentümer zum Gebäude-Energieausweis. Ab dem
1. Oktober 2007 tritt die neue Energieeinsparverordnung (EnEV)
in Kraft!
Ist für ein Gebäude ein Energieausweis
vorgeschrieben, muss der
Energieausweis für Kauf-, Miet-, oder Pachtinteressenten zugänglich
gemacht werden :

ab dem
• 1. Oktober 2007
(Neubauten od. Modernisierung im Bestand)
ab dem
• 1. Juli 2008, wenn das Gebäude bis 1965
errichtet wurde
ab dem
• 1. Januar 2009, wenn das Gebäude
nach 1965 errichtet wurde
Den Energieausweis nach EnEV gibt es als Bedarfs-
und als
Verbrauchsausweis.
Welcher Ausweis verwendet wird, richtet sich nach der Anzahl der
Wohneinheiten und dem Baujahr des Gebäudes.
Bis zum 01. Oktober 2008 haben Eigentümer von
allen Wohn-
gebäuden die Wahlfreiheit zwischen bedarfs- oder verbrauchs-
orientierten Energieausweisen.
Danach wird für Wohngebäuden mit weniger als 5 Wohnungen
(Baujahr vor 1978) der Bedarfsausweis Pflicht!
Der Energieausweis besitzt 10 Jahre Gültigkeit.
Kontaktieren Sie Ihren zuständigen
Bezirksschornsteinfegermeister.
Dieser ist geprüfter Gebäudeenergieberater HWK, nach dem Qualitäts-
und Umweltmanagementsystem gemäß DIN EN ISO 9001:2000 und
DIN EN ISO 14001 im Schornsteinfegerhandwerk zertifiziert sowie
mit den baulichen Begebenheiten Ihres Gebäudes vertraut. Außerdem
ist er neutral und will Ihnen keine Sanierungsmaßnahmen verkaufen.
Haben Sie noch weitere Fragen ?
Rufen Sie mich einfach an - ich berate Sie gerne.