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Kunden Fragen & Antworten
Wenn Wartung und Kontrolle
in einer Hand lägen, kann eine kritische, unabhängige (Eigen-) Kontrolle
nicht mehr gewährleistet werden. Die Messung z.B. des Wartungsdienstes
dient wesentlich dem Zweck, die Mängelfreiheit der Werkleistung
nachzuweisen und damit die Auslösung der Fälligkeit der
Werklohnforderung, nicht aber, die Einhaltung staatlich festgelegter
Normwerte objektiv festzustellen.
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