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Kunden Fragen & Antworten
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Kann mein
Schornsteinfeger auch Reparaturen nach festgestellten Mängeln durchführen?
Was aus Neutralitätsgründen
gegen den Einsatz von Privatfirmen bei der Prüfung und Kontrolle von
Feuerungsanlagen (Schornstein, Rauch-/Abgasrohr, Feuerstätte) spricht, gilt
umgekehrt natürlich ebenso gegen den Einsatz der Schornsteinfeger bei der
Reparatur von aufgedeckten Mängeln.
Nur wenn Errichtung, Installation und Wartung von Kontrolle und Prüfung getrennt
ist, wird sichergestellt, dass der staatliche Auftrag im vorbeugenden
Brandschutz und zur Einhaltung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes auch
tatsächlich umgesetzt wird – zum Vorteil für die Haushalte und die Umwelt.
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