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Jeden Monat
verunglücken 50 Menschen tödlich durch Brände, die meisten davon in den
eigenen vier Wänden. Die Mehrheit stirbt an einer Rauchvergiftung.
Zwei Drittel aller Brandopfer wurden nachts im Schlaf überrascht. Die
jährlichen Folgen in Deutschland: 600 Brandtote, 6000 Brandverletzte mit
Langzeitschäden und über eine Mrd. Euro Brandschäden im
Privatbereich. In Hamburg ist daher die Installation von Rauchmeldern in
privaten Haushalten inzwischen gesetzlich vorgeschrieben.
Da bereits das Einatmen einer Lungenfüllung mit Brandrauch tödlich sein kann, ist ein Rauchmelder der beste Lebensretter in Ihrer Wohnung. Der laute Alarm des Rauchmelders warnt Sie auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr und gibt Ihnen den nötigen Vorsprung, sich und Ihre Familie in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu alarmieren. Bis zu welchen
Termin muss die Installation erfolgen? Hamburgische Bauordnung (HBauO) § 45 Wohnungen Absatz 6 1. In Wohnungen müssen Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. 2. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. 3. Vorhandene Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 2010 mit Rauchwarnmeldern auszurüsten.
Wie viele Rauchwarnmelder müssen
installiert werden? Die meisten Wohnungsbrände beginnen im Wohnbereich.
Wichtig ist es, die Geräte an der richtigen Stelle anzubringen. Die Montage erfolgt möglichst zentral im Raum, wobei zu Balken oder anderen vorspringenden Bauteilen ein Mindestabstand von 50 cm eingehalten werden sollte. Zu Leuchtstoffröhren sollte zur Vermeidung von Fehlfunktionen ebenfalls ein Abstand von 50 cm eingehalten werden. Rauchwarnmelder sollten im Flur in Küchentürnähe und/oder in der Küche mit Stummschaltung installiert werden. Diese können je nach Hersteller und Untergrund mit einem Klebepad oder mit Dübel verschraubt werden. In einigen Fällen ist auch eine Kombination vom beidem nach DIN 14676 möglich. Für mehrstöckige Häuser oder Wohnungen empfehlen sich besonders vernetzte Rauchwarnmelder, per Funk oder bei einem Neubau oder einer Sanierung auch als 230 V-Melder. Dies bedeutet, dass alle miteinander verbundenen Melder Alarm geben, wenn einer der Melder auslöst.
Optimalen Schutz erzielen Sie, indem Sie jedes Zimmer und den Flur in jedem Stockwerk mit je einem Rauchwarnmelder ausrüsten. Dabei sollten Keller und Dachboden nicht vergessen werden.
Müssen
Rauchwarnmelder gewartet werden, wer ist dafür verantwortlich? |
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Ich biete Ihnen die Rauchwarnmelder der Firma Hekatron an. Mehr Informationen finden Sie unter: Technische Informationen der Rauchwarnmelder. Sollten Sie eine fachgerechte Montage der Rauchwarnmelder wünschen, kann ich Ihnen ein entsprechendes Angebot, sowie die jährliche Sicht und Funktionsprüfung mit entsprechender Dokumentation anbieten. |
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![]() Das VdS-Prüfzeichen steht für Sicherheit und Qualität. Die Rauchwarnmelder müssen nach der DIN EN 14604 geprüft sein und
die Feuerwehr empfiehlt diese inklusive Batterien mit einer
Lebensdauer von 10 Jahren.
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Mehr Informationen bei Ihrem Bezirksschornsteinfegermeister.