Rauchmelder retten Leben



Jeden Monat verunglücken 50 Menschen tödlich durch Brände, die meisten davon in den eigenen vier Wänden. Die Mehrheit stirbt an einer Rauchvergiftung. Zwei Drittel aller Brandopfer wurden nachts im Schlaf überrascht. Die jährlichen Folgen in Deutschland: 600 Brandtote, 6000 Brandverletzte mit Langzeitschäden und über eine Mrd. Euro Brandschäden im Privatbereich. In Hamburg ist daher die Installation von Rauchmeldern in privaten Haushalten inzwischen gesetzlich vorgeschrieben.

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Da bereits das Einatmen einer Lungenfüllung mit Brandrauch tödlich sein kann, ist ein Rauchmelder der beste Lebensretter in Ihrer Wohnung. Der laute Alarm des Rauchmelders warnt Sie auch im Schlaf rechtzeitig vor der Brandgefahr und gibt Ihnen den nötigen Vorsprung, sich und Ihre Familie in Sicherheit zu bringen und die Feuerwehr zu alarmieren.

Bis zu welchen Termin muss die Installation erfolgen?
Neubauten sind seit dem 1.April 2006 sofort mit Rauchwarnmeldern auszustatten. Bestehende Wohnungen sind bis 31.12.2010 nachzurüsten

§ Gesetz
Hamburgische Bauordnung (HBauO) § 45 Wohnungen Absatz 6
1.
In Wohnungen müssen Schlafräume, Kinderzimmer und Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben.
2.
Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird.
3. Vorhandene Wohnungen sind bis zum 31. Dezember 2010 mit Rauchwarnmeldern auszurüsten.

Wie viele Rauchwarnmelder müssen installiert werden?
Nach HBauO sind Rauchwarnmelder in Schlafzimmern, Kinderzimmern und Fluren, die als Rettungswege dienen, erforderlich.

Die meisten Wohnungsbrände beginnen im Wohnbereich.
Deswegen fordert die europaweit gültige Norm zur Installation von Rauchwarnmeldern die Installation je eines Rauchwarnmelders an den Zimmerdecken aller Schlafräume, Kinderzimmer und Rettungswege (Flure). Bei mehrstöckigen Häusern sollte ein Rauchwarnmelder in jeder Etage erfolgen. (Mindestschutz).

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Wichtig ist es, die Geräte an der richtigen Stelle anzubringen. Die Montage erfolgt möglichst zentral im Raum, wobei zu Balken oder anderen vorspringenden Bauteilen ein Mindestabstand von 50 cm eingehalten werden sollte. Zu Leuchtstoffröhren sollte zur Vermeidung von Fehlfunktionen ebenfalls ein Abstand von 50 cm eingehalten werden. Rauchwarnmelder sollten im Flur in Küchentürnähe und/oder in der Küche mit Stummschaltung installiert werden. Diese können je nach Hersteller und Untergrund mit einem Klebepad oder mit Dübel verschraubt werden. In einigen Fällen ist auch eine Kombination vom beidem nach DIN 14676 möglich.

Für mehrstöckige Häuser oder Wohnungen empfehlen sich besonders vernetzte Rauchwarnmelder, per Funk oder bei einem Neubau oder einer Sanierung auch als 230 V-Melder. Dies bedeutet, dass alle miteinander verbundenen Melder Alarm geben, wenn einer der Melder auslöst.

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Optimalen Schutz erzielen Sie, indem Sie jedes Zimmer und den Flur in jedem Stockwerk mit je einem Rauchwarnmelder ausrüsten. Dabei sollten Keller und Dachboden nicht vergessen werden.

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Müssen Rauchwarnmelder gewartet werden, wer ist dafür verantwortlich?
Nach DIN 14676 hat eine jährliche Wartung zu erfolgen, für die der Eigentümer verantwortlich ist.

Ich biete Ihnen die Rauchwarnmelder der Firma Hekatron an. Mehr Informationen finden Sie unter:

Technische Informationen der Rauchwarnmelder.

Sollten Sie eine fachgerechte Montage der Rauchwarnmelder wünschen, kann ich Ihnen ein entsprechendes Angebot, sowie die jährliche Sicht und Funktionsprüfung mit entsprechender Dokumentation anbieten.

Angebotsformular Rauchwarnmelder

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Das VdS-Prüfzeichen steht für Sicherheit und Qualität.

Die Rauchwarnmelder müssen nach der DIN EN 14604 geprüft sein und die Feuerwehr empfiehlt diese inklusive Batterien mit einer Lebensdauer von 10 Jahren.
Die Montage und Wartung muss nach DIN 14676 erfolgen.

achtungachtung Wichtig für Hauseigentümer achtungachtung

  • Verwenden Sie ausschließlich Rauchwarnmelder, die nach DIN EN 14604 hergestellt und geprüft sind. Die Montage und Wartung muss nach DIN 14676 erfolgen.
  • Wählen Sie Rauchwarnmelder mit langer Lebensdauer (10 Jahre) aus.
  • Wählen Sie Rauchwarnmelder mit langer Batterie – Lebensdauer. Sie sparen Geld für Batterien und den Aufwand für den Batteriewechsel und schonen die Umwelt!
  • Ein vermeintlich preisgünstiger Rauchwarnmelder kann so erhebliche Gesamtkosten verursachen!
  • Für Beschaffung und Einbau ist grundsätzlich der Eigentümer verantwortlich.
  • Nach DIN 14676 hat eine jährliche Wartung zu erfolgen, für die der Eigentümer verantwortlich ist.
  • Anschaffungs- Erstinstallations- und Wartungskosten können auf die Mieter umgelegt werden.
  • Per Funk vernetzte Rauchwarnmelder bieten ein Höchstmaß an Sicherheit: sobald ein Melder ausgelöst wird, leitet er das Alarmsignal an die mit ihm vernetzten Melder weiter – wichtig z. B. in Einzelhäusern oder Treppenhäusern von Mehrfamilienhäusern!

Wenn es brennt:

warn_rauchmelder.png check Bewahren Sie Ruhe. Vermeiden Sie Panik.

 check Verlassen Sie umgehend die Wohnung. Denken Sie an Ihre Mitbewohner und an Kranke und Behinderte. Halten Sie sich nicht unnötig auf, um irgendwelche Gegenstände mitzunehmen.

 check Bei dichter Rauchausbreitung bewegen Sie sich am besten in Bodennähe.

check Halten Sie Fenster und Türen brennender Räume geschlossen, um eine Ausbreitung von Feuer und Rauch zu verhindern.

check Rufen Sie die Feuerwehr 112. so schnell wie möglich und nennen Sie Namen, Anschrift und Brandort.

check Warnen Sie andere Hausbewohner.

Rauchwarnmelder sind Lebensretter

Mehr Informationen bei Ihrem Bezirksschornsteinfegermeister.